Batteriegesetz
Unser Service zum BattDG
Batteriegesetz
Unser Service zum BattDG
BattDG
Wir könnten hier nun alle Pflichten und Bestandteile des Batteriegesetzes aufführen. Machen wir aber nicht, denn das kostet dich nur unnötige Zeit. Wir bringen dich in 4 einfachen Schritten zu deinem Entsorgungskonzept nach Vorgabe des BattDG.
Unser Handeln – deine Sicherheit
BattDG ganz einfach...
- rechtskonforme Registrierung
- Beteiligung an einem zertifizierten Rücknahmesystem
- einfache Abwicklung zum Festpreis
BattDG
Wir könnten hier nun alle Pflichten und Bestandteile des Batteriegesetzes aufführen. Machen wir aber nicht, denn das kostet dich nur unnötige Zeit. Wir bringen dich in 4 einfachen Schritten zu deinem Entsorgungskonzept nach Vorgabe des BattDG.
Unser Handeln – deine Sicherheit
BattDG ganz einfach...
- rechtskonforme Registrierung
- Beteiligung an einem zertifizierten Rücknahmesystem
- einfache Abwicklung zum Festpreis
Vier Schritte zur Lösung
1. Kosten kalkulieren: Hier wählst du aus, welche Leistung du von uns benötigst und welche Art von Batterien sowie Menge in einem Kalenderjahr von dir auf den deutschem Markt gebracht werden. Anschließend werden dir sofort die Kosten für die ausgewählten Leistungen unverbindlich angezeigt.
2. Kontaktdaten angeben: Interesse an unseren Leistungen? Dann benötigen wir nun deine Kontaktdaten.
4 Schritte zur Lösung
2. Kontaktdaten angeben: Interesse an unseren Leistungen? Dann benötigen wir nun deine Kontaktdaten.
Kostenrechner
Kostenrechner
Nach dem BattDG können sich verpflichtete Hersteller zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten aus dem BattDG Dritter bedienen.
Nach dem BattDG sind Gerätebatterien Batterien, die gekapselt sind und von einem durchschnittlichen Dritten problemlos in der Hand gehalten werden können. Sie werden in haushaltsüblichen Geräten verwendet und können vom Verbraucher per Hand aus dem Gerät entfernt werden.
Keine Gerätebatterien sind Industriebatterien und Fahrzeugbatterien. Dabei handelt es sich nach dem BattDG um Batterien, die entweder ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind oder elektrisch angetriebenen Fahrzeugen der Energieversorgung, Beleuchtung oder Zündung dienen.
Sofern Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig ihre gesetzlichen Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Behörden mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden kann.