FAQs
Fragen zum ElektroG
Die sog. WEEE-Richtlinie (engl. für Waste of Electrical and Electronic Equipment) ist eine EU-Richtlinie (2002/96/EG) zur Umsetzung des Grundsatzes des Verursacherprinzips der europäischen Umweltpolitik. Nach diesem Grundsatz sollen die volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität von ihrem Verursacher zu tragen sein. Zur Umsetzung dieses Prinzips wurden im europäischen Umweltrecht verschiedenste Richtlinien erlassen, unter anderem die sog. WEEE-Richtlinie. Das Ziel der im Februar 2003 in Kraft getretenen WEEE-Richtlinie ist das Vermeiden, das Verringern und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektroaltgeräten. Die von der WEEE-Richtlinie vorgegebenen Rahmenbedingungen müssen durch alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt dabei durch Erlass entsprechender nationaler Gesetze in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sind vor dem Vertrieb der Geräte zur Registrierung bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Im Rahmen der WEEE Registrierung ist eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektroaltgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, nachzuweisen. Neben der Pflicht zur Kennzeichnung der Elektro- und Elektronikgeräte sind weitere Nachweis- und Meldepflichten zu beachten. Auf Anweisung der zuständigen Behörde sind Elektroaltgeräte abzuholen und einer Verwertung gemäß den Vorgaben des ElektroG zuzuführen.
Nach dem ElektroG ist der Hersteller zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Als Hersteller gilt, wer gewerbsmäßig:
- Geräte unter seinem Markennamen herstellt und verkauft (Produzent)
- Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen weiterverkauft (Vertreiber von Eigenmarken)
- Geräte gewerblich erstmals in Deutschland einführt und in Verkehr bringt (Importeur)
- Geräte in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausführt, und dort unmittelbar an einen Endnutzer abgibt (Exporteur)
- Geräte nicht registrierter Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig zum Verkauf anbietet (Vertreiber)
- Geräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik unmittelbar an Nutzer in privaten Haushalten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vertreibt (Fernabsatz-Vertreiber)
Nach dem ElektroG können sich verpflichtete Hersteller zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten aus dem ElektroG Dritter bedienen.
Nach dem BattDG können sich verpflichtete Hersteller zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten aus dem BattDG Dritter bedienen.
Nach dem BattDG sind Gerätebatterien Batterien, die gekapselt sind und von einem durchschnittlichen Dritten problemlos in der Hand gehalten werden können. Sie werden in haushaltsüblichen Geräten verwendet und können vom Verbraucher per Hand aus dem Gerät entfernt werden.
Keine Gerätebatterien sind Industriebatterien und Fahrzeugbatterien. Dabei handelt es sich nach dem BattDG um Batterien, die entweder ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind oder elektrisch angetriebenen Fahrzeugen der Energieversorgung, Beleuchtung oder Zündung dienen.
Eine „Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)“ ist eine ab 2026 in Deutschland (nach BattDG) zwingend erforderliche Rechtsperson, die für Hersteller von Batterien die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien organisiert. Die OfH ersetzt ab 1. Januar 2026 die bisherigen herstellereigenen oder kollektiven Rücknahmesysteme.
Sofern Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig ihre gesetzlichen Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Behörden mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden kann.
Fragen zum VerpackG
- mehr als 80 to Glasverpackungen oder
- mehr als 50 to PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) oder
- mehr als 30 to insgesamt an Verpackungen aus Weißblech, Aluminium, Kunststoff oder Verbundstoffen.
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Genau dafür sind wir da, um dir Zeit zu sparen. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit dir, in dem wir alle Anliegen klären können und dir zum Abschluss ein richtig gutes Gefühl mit auf den Weg zu geben.
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